Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtig zu wissen

Bei Unfällen, Pannen, Schäden etc. ist unverzüglich die Vermieterin die Miet-Trans.ch unter 079 588 40 40 informieren. Unfallprotokoll ausfüllen und bei Fahrzeugrückgabe dem Vermieter übergeben. Bei unklarer Verschuldung, Personenschäden, Wildschäden und Diebstahl Polizeirapport veranlassen. Insassenversicherung inkl. Wagenbergungskosten bis Fr. 300.- versichert. Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als den von uns angegebenen, so gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten des Mieters.

Mietzeiten

Die gewünschte Abholzeit und Rückgabezeit können Sie frei angeben, wir werden Ihnen dann ein passendes Angebot machen.

Tagesmieten:
7.00 – 18.00 Uhr

½ Tagesmieten:
7.00 – 11.30 Uhr oder 13.30 – 18.00 Uhr

Rückgabe nach Zeitablauf:
Jede zusätzliche Stunde CHF 25.– plus Mehrkilometer.

Tagesmieten an Sonntagen:
An Sonntagen sind nur Ganztagesmieten möglich.
Die Abholzeit ist immer zwischen 08.00 und 20.00
Die Rückgabezeit ist immer zwischen 17.30 – 22.00

Die Grundversicherung
Im Mietvertrag der Miet-Trans Lieferwagen Vermietung ist eine Vollkaskoversicherung enthalten. Haftpflicht und Kasko Selbstbehalt belaufen sich auf CHF 2000.- pro Fall. Die Versicherung deckt keine Transportgüter oder persönliche Gegenstände des Mieters. Dem Mieter ist es strickt untersagt Rennstrecken, Abschlepp-/ und Prüfungsfahrten ohne Erlaubnis zu tätigen. Ebenfalls ist es dem Mieter strickt untersagt das gemietete Fahrzeug an dritte weiter zu vermieten. Schäden jeglicher Art die durch unsachgemässe Benutzung des Fahrzeugs entstehen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Der Treibstoff
Mieten sind ohne Treibstoff gerechnet und Gegenstand der Mieters.
Mietfahrzeuge
Die Miet-Trans Lieferwagen Vermietung behält sich vor, die Reservation auf ein andere Fahrzeugmarke derselben Kategorie vorzunehmen, wenn das gewünschte Modell nicht verfügbar ist. Die Reservation bestätigt keinen Vertrag und kann nach ermessen der Miet-Trans Lieferwagen Vermietung GmbH abgelehnt werden.
Haftung
Die Miet-Trans Lieferwagen Vermietung haftet nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art. Der Mieter haftet für das Fahrzeug während der Zeit in dem es in seinem Besitz ist. Der Mieter haftet mit persönlich für alle Kosten, welche durch diesen Mietvertrag entstanden sind und erklärt sich bereit diese geforderten Summen zeitgerecht oder nach Abmachung zu begleichen.
Vertragsauflösung
Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens Miet-Trans Lieferwagen Vermietung wenn der Mieter falsche Angabe macht.
Im Falle des Verzuges oder der Eröffnung des Konkurses. In jedem Fall der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuge ver- pflichtet, darüber hinaus hat die Miet-Trans Lieferwagen Vermietung das Recht, dass Fahrzeug zu behändigen, selbst wenn es sich auf Privatgrund befindet. Die Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters.
Unfälle und Reparaturen technischer Defekte
Gegen Quittung werden Reparaturen, ohne eigenes Verschulden, vergütet! Verboten sind das führen des Fahrzeugs ausserhalb von Europa.
Nicht versichert oder nicht erlaubt sind
Fahrten ins Ausland ohne schriftliche Bewilligung des Vermieters.
– Fahrten ohne erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppen.
– Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, unter Einwirkung betäubender Mittel oder von Medikamenten.
– Schäden infolge Geschwindigkeitsübertretung oder fahrlässigem Verhalten
– Grobfahrlässige Schäden, die nicht mit einem Kollisionsschaden in Verbindung gebracht werden, z.B. Ausleeren von Farbe im Fahrzeug, Fahrzeug falsch tanken, Folgeschäden aufgrund Überladung des Fahrzeugs, falsche oder unterlassene Ladesicherung (Beulen nach aussen oder ausgerissene Befestigungen) etc. müssen zu 100% vom Mieter übernommen werden.
Rückgabe
Zum vertraglichen Rückgabetermin oder früher am Domizil des Vermieters. Abends maximal 1 Stunde Mietverlängerung möglich (bis 19:00), danach wird eine Halbtagesmiete des entsprechenden Fahrzeugs bis am nächsten Morgen um 07:00 verrechnet. Schäden, Mängel und andere außerordentliche Ereignisse sind unaufgefordert zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden nachträglich verrechnet. Vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietpreisreduktion. Ausserordentliche Verschmutzungen werden dem Mieter nachbelastet. Stundenansatz CHF 80.-. Das Fahrzeug kann nur während den Öffnungszeiten zurückgegeben werden.
Zahlung
Zahlungen inkl. Kaution immer im Voraus in bar. Zahlung per EC-, Post- oder Kreditkarte sind möglich.
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